Allgemeine Preise der Grund- und Ersatzversorgung sowie "Ergänzende Bestimmungen für Erdgaslieferungen"

(gültig ab 01.08.2011)

Die Stadtwerke Langenfeld GmbH bietet ab dem 01.08.2011 im Gebiet der Stadt Langenfeld die Lieferung von Erdgas zu den folgenden Preisen und Bedingungen an:

1. Grundversorgung
Der Erdgaspreis in der Grundversorgung setzt sich aus einem Grund- und Messpreis für das Bereitstellen der Anlagen und dem Arbeitspreis für die gelieferte Energiemenge zusammen. Hierzu wird für die Umrechnung von Kubikmeter (m³, volumetrische Messung) in Kilowattstunden (kWh, thermische Abrechnung) ein entsprechender Umrechnungsfaktor (Betriebsbrennwert) verwendet. Der jeweilige Grund- und Messpreis wird für den Zeitraum eines Jahres berechnet, der jeweilige Arbeitspreis ist der Preis für die bezogene Energiemenge:

Grund- und Arbeitspreise
günstig für
einen Jahresverbrauch
    Messpreise    
     
  EUR/Jahr Ct/kWh von kWh
  Netto Brutto Netto Brutto  
Kleinabnehmertarif (B) 24,00 28,56 7,28 8,66 0 - 2.986
Grundpreistarif I (B) 90,00 107,10 5,07 6,03 2.987 - 9.677
Grundpreistarif II (B) ¹ 120,00 142,80 4,76 5,66 ab 9.678
Heizgastarif ² 180,00 214,20 4,47 5,32 ab 20.000

Vorstehende Grundversorgungspreise gelten für Haushaltskunden. Dies sind alle Letztverbraucher, die Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und das Erdgas in Niederdruck entnehmen.
Zwischen dem Kleinabnehmertarif, Grundpreistarif I und Grundpreistarif II wird nach dem Jahresverbrauch der günstigste Tarif abgerechnet (Bestabrechnung, B). Der Heizgastarif kann von Haushaltskunden ab einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh als Tarif ohne Bestabrechnung gewählt werden.
1) Der sich aus Grund- und Messpreis sowie Arbeitspreis ergebende Durchschnittspreis des Grundpreistarifs II beträgt ab einem Jahresverbrauch von 60.000 kWh mindestens netto 4,97 Ct/kWh (brutto 5,91 Ct/kWh).
2) Der sich aus Grund- und Messpreis sowie Arbeitspreis ergebende Durchschnittspreis des Heizgastarifs beträgt ab einem Jahresverbrauch von 36.000 kWh mindestens netto 4,97 Ct/kWh (brutto 5,91 Ct/kWh).
Für Kunden, die keine Haushaltskunden sind oder einen Jahresverbrauch von mehr als 10.000 kWh haben, bieten wir darüber hinaus den Abschluss eines (Online-) Sondervertrages an, sofern noch nicht vorhanden.

2. Ersatzversorgung und Belieferung von Nichthaushaltskunden
2.1 Die Ersatzversorgung von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden in Niederdruck erfolgt zu den Preisen der Grundversorgung (Ziffer1).
2.2 Die Preise der Grundversorgung (Ziffer 1) gelten auch für Nichthaushaltskunden (Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke), sofern diese keinen Gasliefersondervertrag in Textform abgeschlossen haben.
3. Konzessionsabgabe und Steuern
3.1  Konzessionsabgaben
Die Arbeitspreise enthalten die Konzessionsabgabe, die an die Stadt Langenfeld abgeführt wird.
Die Konzessionsabgabe beträgt derzeit gemäß Konzessionsabgabenverordnung
- für Lieferungen im Kleinabnehmertarif der Grundversorgung: 0,61 Ct/kWh,
- für sonstige Lieferungen in der Grundversorgung: 0,27 Ct/kWh,
- für Lieferungen aufgrund von Sonderverträgen: 0,03 Ct/kWh.
3.2 Energiesteuer
Im Arbeitspreis ist der gültige Energiesteuersatz in Höhe von netto 0,550 Ct/kWh (0,655 Ct/kWh brutto) enthalten. Bei Änderungen der Energiesteuerbelastung ändert sich der jeweilige Arbeitspreis entsprechend der Änderung der Energiesteuerbelastung.
Gesetzlich geforderter Hinweis zur Verwendung von Erdgas und zur Energiesteuer:
„Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Hauptzollamt.“
Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde auch den Stadtwerken gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Die Folge kann die Nachforderung der Energiesteuerbelastung sein.
3.3 Umsatzsteuer
Alle genannten Kosten und Beträge unterliegen der Umsatzsteuer soweit die Umsatzsteuerfreiheit nicht ausdrücklich genannt ist. Zu den Nettopreisen ist die jeweils gültige, gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19% hinzuzurechnen und vom Kunden zu entrichten.
4. „Ergänzende Bestimmungen für Erdgaslieferungen“ der Stadtwerke Langenfeld GmbH
4.1 Der Erdgasverbrauch des Kunden wird in der Regel einmal jährlich festgestellt und abgerechnet (Jahresverbrauchsabrechnung). Die Stadtwerke sind berechtigt, in kürzeren Zeitabständen Rechnung zu legen. Sie erheben elf monatlich gleich bleibende Abschlagszahlungen (§ 13 GasGVV).
4.2 Zahlungen fälliger Rechnungsbeträge sowie Abschlags- oder Vorauszahlungen können per Lastschrift, Überweisung oder Bareinzahlung erfolgen (§ 16 Absatz 3 GasGVV).
4.3 Gasbeschaffenheit: Die gelieferte Erdgasmenge (Volumen) wird in Kubikmetern gemessen. Die Wärmemenge in Kilowattstunden wird aus dem gemessenen Volumen berechnet, in dem dieses mit dem Brennwert des Gases und der Zustandszahl multipliziert wird. Den aktuellen Brennwert können Sie unserer Homepage www.stadtwerke-langenfeld.de entnehmen. Die Durchführung der thermischen Abrechnung erfolgt nach DVGW-Regelwerk, Arbeitsblatt G 685.
Für diese Rechnung gilt folgende Beziehung: G = Vb x Z x H s,Vn
G = Gasenergie (kWh) Vb = Gasvolumen im Betriebszustand (m³)
Z = Zustandszahl H s,Vn = mittlerer Brennwert im Normzustand (kWh/m³)
4.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden (§ 17 GasGVV) werden von den Stadtwerken für jede Mahnung folgende Kosten, gestaffelt nach der Forderungshöhe erhoben:
Forderungsbetrag Mahnkosten
- bis 100,-- EUR 2,-- EUR
- bis 250,-- EUR 3,-- EUR
- über 250,-- EUR 4,-- EUR
Für jeden Sondergang (persönliche Vorsprache beim Kunden z.B. zum Inkasso) werden 20,00 EUR berechnet. Die in Nr. 4.4 aufgeführten Preise unterliegen nicht der Umsatzsteuerberechnung.
Die Möglichkeit des Nachweises, dass bei einer Mahnung oder beim Nachinkassogang ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist, bleibt unberührt.
Für die Unterbrechung und Wiederaufnahme der Erdgasbelieferung sind vom Kunden die vom Messstellen- oder Netzbetreiber hierfür verlangten Kosten zu tragen.
4.5 Hinweis: Änderungen der Preise erfolgen auf der Grundlage von § 5 Abs. 2 und 3 GasGVV. Im Falle einer Preisänderung steht dem Kunden das Kündigungsrecht nach § 20 Abs. 1 Satz 1 GasGVV zu.

§ 5 Abs. 2 und 3 GasGVV lauten:
(2) Änderungen der Allgemeinen Preise und der Ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

(3) Änderungen der Allgemeinen Preise und der Ergänzenden Bedingungen werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer fristgemäßen Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

§ 20 Abs. 1 Satz 1 GasGVV lautet:
(1) Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

4.6 Im Falle einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Erdgasversorgung und hieraus resultierender Schäden kann der Kunde mögliche Ansprüche gegen den jeweiligen Netzbetreiber geltend machen (§ 2 und § 6 Absatz 3 GasGVV).
5. Inkrafttreten
Diese Preisregelungen und die "Ergänzenden Bestimmungen für Erdgaslieferungen" treten ab 01.08.2011 in Kraft. Die Preisregelungen treten an Stelle der seit 01.09.2010 gültigen Tarife.
6. Weitere Informationen
Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife, unsere Leistungen und die Preisregelungen erhalten Sie in unserem Kundenzentrum KunZe Solinger Straße 41 in Langenfeld während der Öffnungszeiten oder in dieser Zeit telefonisch unter der Rufnummer: 02173 / 979 - 500.

Hinweis gemäß Energie-Dienstleistungs-Gesetz (EDL-G)
Die Themen Energieeinsparung und Energieeffizienz haben für uns hohe Priorität. Auf unserer Internetseite www.stadtwerke-langenfeld.de haben wir deshalb Hinweise, Kontaktinformationen und Tipps für Sie eingestellt.
Zahlreiche Förderprogramme bieten finanzielle Anreize für moderne, energieeffiziente Gerätetechnik und innovative Anwendung rund um effektiver Energienutzung – so z.B. die stromerzeugende Heizung.
In der Wärmetechnik bieten wir mit Wärme + Komplettlösungen über Finanzierung, Installation, Wärmelieferung, Abrechnung, Wartung und Instandhaltung an.
Im Winterhalbjahr bieten wir für alle Langenfelder Hauseigentümer eine Thermographieaktion an.
Neben der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Stadtwerke Langenfeld GmbH können Sie sich auch bei anderen Einrichtungen informieren.
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.

Ihre Stadtwerke Langenfeld GmbH